Betreuen mit Herz & Verstand

Claudia Herrmann

Claudia Zimmer

Qualifikation als Betreuungskraft nach §53c SGB XI früher §87b SGB XI
Als Betreuungskraft ist es mir besonders wichtig die betreute Person in ihrem gewohnten Umfeld im Alltag zu unterstützen.
Betreuen zu Hause
Eine Betreuung in den eigenen vier Wänden bietet den meisten Senioren und Pflegebedürftigen den Erhalt ihrer Lebensqualität und Eigenständigkeit.
Als Betreuungskraft kann ich den Pflegebedürftigen in dessen Alltag begleiten, unterstützen aber auch fördern und aktivieren.
 
Damit können auch pflegende Angehörige in Ihrer Arbeit unterstützt und entlastet werden. Den Umfang der Betreuung beschreibe ich meinem Konzept.
Pflegerische Tätigkeiten zählen nicht zum Aufgabenbereich einer Betreuungskraft.
Die Leistungen werden in der Regel von den Pflegekassen erstattet.

Mein Konzept

Als Betreuungskraft/Demenzbetreuerin mit der Qualifikation nach §87b SGB XI  (jetzt §53c SGB XI) und der Anerkennung gem. §45a SGB XI möchte ich Menschen, die in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, helfen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen und deren Angehörige zu entlasten.
Die Betreuung findet in Absprache mit den Angehörigen und unter Berücksichtigung der Biografie des Betreuten statt.

Ziele
  • Förderung und Erhaltung der Lebensqualität auf der Grundlage der Beachtung der menschlichen Würde
  • Gezielte Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen, die das Wohlbefinden des betreuten Menschen positiv beeinflussen
  • Förderung und Sicherung der Lebenszufriedenheit durch Anknüpfen an die vorhandenen Ressourcen der betreuten Person
  • Unterstützung der Betreuten in Krisensituationen
  • Teilhabe des Betreuten am alltäglichen Leben unter Berücksichtigung individueller Wünsche und Bedürfnisse

weiter zu den Leistungen


Angebote zur Unterstützung im Alltag

Bessere Betreuung für Pflegebedürftige, mehr Entlastung für Angehörige

Pflegebedürftige können nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen und die hierfür entstehenden Aufwendungen gegenüber der Pflegekasse geltend machen, sich also  Kosten erstatten lassen. Ihnen steht hierfür ein bestimmtes monatliches Budget zur Verfügung – seit dem 1. Januar 2017 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro sowie eine bis zu 40-prozentige Umwidmungsmöglichkeit ihres ambulanten Pflegesachleistungsanspruchs.
Unterstützungsangebote im Alltag sind
  • Betreuungsangebote für Pflegebedürftige
  • Angebote zur Entlastung von Angehörigen oder vergleichbar nahestehenden Personen, die Pflegeverantwortung übernehmen
  • Angebote zur Entlastung im Alltag, die sich an Pflegebedürftige richten und der Unterstützung dienen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt (insbesondere bei der Haushaltsführung) oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen

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